Stellungnahme Kanal Februar 2008

    Stellungnahme zum Sachverhalt

    - Entwässerungssatzung
    - Beitrags- und Gebührensatzung

    - Entwässerungssatzung

    Mit einstimmigem Beschluss vom 14.09.04 wird die Anlageneinheit für das Entwässerungssystem Spalt, Wernfels, Schnittling beschlossen.
    Das Entwässerungsgebiet Enderndorf wird bewusst nicht in diese Anlageneinheit aufgenommen.

    - Beitrags- und Gebührensatzung

    Fakt ist, dass mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31.03.2003 der Gebührenteil, der die gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung beinhaltet, für nichtig erklärt wurde.

    Somit ist auch die derzeitige Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungssysteme der Stadt Spalt nichtig.

    Die Begründung der Richter: die Formel „Frischwasserverbrauch ist gleich Abwassergebühr“ führt zu einer ungerechten (bevorzugten) Behandlung derer, die große Mengen an Niederschlagswasser einleiten, aber einen geringen Frischwasserverbrauch haben . So leitet z.B. ein Supermarkt mit großer Dachfläche und versiegelten Parkflächen viel Oberflächenwasser, das nicht berechnet wird, in den Kanal und hat dadurch einen Vorteil.

    Eine Familie mit großem Frischwasserverbrauch zahlt entsprechend viel für die Abwasserentsorgung und wird somit benachteiligt.

    Die Rechtssprechung fordert ein so genanntes Gebührensplitting in Frisch- und Niederschlagswasser.

    Grundlage für den Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung ist

    - zum einen die Ermittlung von verlässlichen Daten aller bebauten, befestigten und versiegelten Grundstücksflächen. Diese Aufmaße wurden im Frühjahr des Jahres 2007 von beauftragten Fachbüros ermittelt.

    - zum anderen sind für die Kalkulation der neuen Beiträge und Gebühren Basiszahlen zu ermitteln, die sich aus der von der Fa. IB Gaul erstellten Kanaldatenbank und der Vermögensbewertung der Fa. Röder& Partner erschließen lassen.

    Hier liegt die Problematik!

    Die Richtigkeit der Zahlen, die die Verwaltung an die beauftragten Büros geliefert hat und die Grundlage für die Berechnungen der Büros waren, wurde von einzelnen Stadträten zu Recht hinterfragt.

    Bei der Überprüfung einzelner Vorgänge/Buchungen in der Verwaltung konnten Fehler nachgewiesen werden. Kanalbeiträge bei den von der Stadt verkauften Grundstücken wurden seit Jahren falsch verbucht. Die Beiträge hätten für jedes Grundstück ermittelt und auf die entsprechende Haushaltsstelle sowie auf das dazugehörige Sachkonto verbucht werden müssen.

    Weitere strittige Buchungen (z.B. bezügl. der staatl. Zuschüsse) liegen derzeit zur Klärung beim Kommunalen Prüfungsverband und bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes.

    Es ist unser oberstes Ziel, dass zum einen eine größtmögliche Gerechtigkeit für alle in einer Entwässerungseinheit zusammengeschlossenen Nutzer herrscht und zum anderen die Satzung absolut rechtssicher ist. Diesen beiden Punkten kann man aber nur gerecht werden, wenn die Basiszahlen, die Grundlage für die Berechnung sind, absolut richtig sind.

    Es ist ein großer Schaden entstanden, nicht nur finanzieller Art. Das Vertrauen in die Verwaltung und deren Arbeit ist gestört. Wir von fair. werden weiterhin die Abwasserthematik kritisch begleiten.

    Wir lehnen einen übereilten Beschluss zur Beitrags- und Gebührensatzung ab. Erst nach Klärung aller noch offenen Fragen kann über den Satzungstext beraten werden.