Interfraktioneller Antrag - Zahlungen KU-Stadt 2008

    Spalt, den 30.Oktober 2008

    An den

    Stadtrat der Stadt Spalt

    91174 Spalt

    Interfraktioneller Antrag

    hier: Zahlungen der Stadt an das Kommunalunternehmen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    in der Sitzung des Kommunalunternehmens am 22. Oktober 2008 wurde dem Verwaltungsrat des KU nach längerer Zeit wieder Einblick in den Wirtschaftsplan gegeben und vorläufige Zahlen präsentiert. Am Ende der Sitzung wurden die Fraktionen aufgefordert, Auffälligkeiten und Ergänzungen zu benennen. Die Fraktionen der SPD, fair, Landliste, FWG und der UWG/FW haben sich gemeinschaftlich dieser Aufgabe unterzogen und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

    1) Im Juli 2007 haben die Fraktionen zur Kenntnis nehmen müssen, dass es in der Stadtverwaltung seit 1995 Praxis ist, den Erlös von Kanalbeträgen aus dem Ver­kauf städtischer Grundstücke im Vermögenshaushalt der Stadt im Einzelplan 6 unter der Haushaltsstelle 3400 (Einnahmen aus Veräußerung von Grundstücken) zu verbuchen. Im November 2007 wurden diese Fehlbuchungen vom Stadtrat scharf gerügt und die unterzeichnenden Fraktionen gingen davon aus, dass die fehlerhaften Buchungen berichtigt würden und nun richtig gebucht wird, d.h. der Kanalbaubeitrag wird aus dem Verkaufserlös herausgerechnet und an das KU abgeführt.

    Nach Durchsicht der vorgelegten Zahlen des KU und nachfolgender weiterer Recherchen mussten wir feststellen, dass die Fehlbuchungen bis zum heutigen Tag fortgeführt werden. Das ist kaum zu glauben und zeugt von einer beispiellosen Uneinsichtigkeit der Verantwortlichen, die der Stadtrat unter keinen Umständen hinnehmen kann. Man kann nun auch nicht mehr von Unkenntnis und Versehen sprechen, sondern muss nun volle Absicht und Vorsatz zum Schaden der Beitrags- und Gebührenzahler unterstellen.

    2) Der Beitrags- und Gebührenzahler als Nutzer der Abwasseranlage Spalt ist verpflichtet mehrmals im Jahr Abschläge zu bezahlen. Aus den uns vorliegenden Zahlenmaterial wird deutlich, dass die Stadt für die Straßenentwässerung seit 2005 weder Abschlagszahlungen noch Jahreszahlungen vorgenommen hat. Ihren Verpflichtungen also in keinster Weise nachgekommen ist  und lt. dem vorläufigen Wirtschaftsplan auch nicht beabsichtigt ist, ihnen im Jahr 2008 nachzukommen.

    3) Für die Jahre 2005 – 2007 hat die Stadt Spalt dem KU 405.150,78 Euro Personalkosten in Rechnung gestellt. Diese Kosten erscheinen uns sehr hoch. Äußerst problematisch finden wir, dass die hohen Personalkosten im Stadtrat nicht erörtert und durch nachprüfbare Unterlagen nachgewiesen wurden.

    4) Seit 2006 wird das KU von der Stadt zu 34,87 Prozent für die städtischen Altschulden, die lt. Aussage der Stadtverwaltung dem Kanalbetrieb zuzurechnen sind, veranlagt. Für diese Darlehenszinsen wurden bis jetzt 224.550,47 Euro vom KU an die Stadt bezahlt. Außerdem verlangte die Stadt 2006 und 2007 insgesamt zusätzlich 135.877,44 Euro Tilgung für diese Altschulden. Wir gehen davon aus, dass auch 2008 eine Tilgung von 70 000 – 80 000 vorgesehen ist. Die Alt­schulden aus Kanalbaumaßnahmen betrugen lt. Sitzungsvorlage vom 21.10.2008 insgesamt 1.355.609,60 Euro. Erfolgt die Tilgung auch 2008 so hat das KU zum Jahresende seit 2006 insgesamt ca. 430.000 Euro an Darlehenszinsen und Tilgung für diese so genannten Altschulden bezahlt.

    Kein Mitglied der unterzeichnenden Fraktionen kann sich erinnern, dass diese Zins- und Tilgungszahlungen vom Stadtrat gefordert und beschlossen wurden. Nach unserer Einschätzung wurden die Zahlungen eigenmächtig und ohne Stadtratsbeschluss vom Vorstand des KU vorgenommen und anscheinend auch vom Verwaltungsratsvorsitzenden des KU gebilligt. Der Verwaltungsrat des KU wurde im Detail erstmals am 22.10.2008 mit dieser Problematik befasst.

    Fazit:

    Die unterzeichnenden Fraktionen stellen fest: Bei der Betrachtung der Geschäfts­beziehungen zwischen Stadt und KU wird deutlich, dass alle Zahlungen zum Nutzen der Stadt massiv eingefordert und von Seiten des KU bezahlt wurden, während die Stadt ihren Verpflichtungen dem KU gegenüber in entscheidenden und finanziell stark zu Buche schlagenden Punkten nicht nachgekommen ist und bis heute nicht nachkommt.

    Wir sind nicht bereit dies weiterhin hinzunehmen. Deshalb bitten wir den Stadtrat nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

    1) Die neuerlichen Fehlbuchungen vom Juli 2007 bis heute sind innerhalb von acht Tagen zu berichtigen und dem KU gutzuschreiben. Die Abbuchungs­anordnungen sind den Fraktionsvorsitzenden sofort und unaufgefordert vor­zu­legen. Der Stadtrat behält sich weitere Maßnahmen, insbesondere auch Schadensersatzforderungen an die Verantwortlichen, vor.

    2) Der an das KU von der Stadt zu leistende Straßenentwässerungsanteil ist schnellstens zu ermitteln. Sollte dies wegen der fehlenden Vermögens­auf­stellung nicht möglich sein, wird bis zum 01.12.2008 ein Abschlag für die Jahre 2005-2008 buchmäßig an das KU übertragen. Weitere Abschläge für 2009 sind zu den Terminen zu leisten, an denen auch die Abschläge der Gebührenzahler fällig sind. Die Höhe der Abschläge legt der Verwaltungsrat des KU fest.

    3) Die bisher von der Stadt dem KU zur Rechnung gestellten Personalkosten 2005 – 2007 sind innerhalb von vierzehn Tagen in allen Einzelheiten durch die Vorlage von Berechnungen und Belegen nachzuweisen.

    4) Die Verwaltung legt bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates die Beschlüsse über Zins- und Tilgungsleistungen der Altschulden, die dem Abwasserbereich bisher zugeordnet wurden, vor. Weiter ist der bisher verwendete Anteil des KUs von 34,87 Prozent durch nachprüfbare Belege und Unterlagen von der Verwaltung nachzuweisen.

    5) Alle versäumten und vorenthaltenen Zahlungen der Stadt an das KU sind nach den marktüblichen Konditionen zu verzinsen.

    6) Der Kommunalaufsicht im Landratsamt Roth und dem Bayerischen Kom­munalen Prüfungsverband ist dieser Antrag samt Beschlüssen unverzüglich zuzuleiten.

    Für die Fraktionen

     

    SPD                                                  Landliste                                           fair

     

    FWG                                                    UWG/FW